Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist möglich, wenn sie dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Grundsätzlich wird in Deutschland für jede Feuerbestattung ein Sarg benötigt. Dieser wird nach oder vor der Trauerfeier zum Krematorium überführt, um dort mit dem Verstorbenen eingeäschert zu werden. Der nächste Angehörige muss hierzu schriftlich seine Einwilligung geben.

Urnenwahlgrab

Die Stelle für ein Urnenwahlgrab kann von den Angehörigen auf dem jeweiligen Friedhof ausgewählt werden. Je nach Art können mehrere Urnenbeisetzungen in dieser Grabstelle vorgenommen werden.

Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Dort darf jeweils nur die Asche eines Verstorbenen mit der Urne beigesetzt werden.

Urnengemeinschaftsfeld

Auf dem Urnengemeinschaftsfeld wird die Urne im Beisein der Angehörigen beigesetzt. Die Pflege dieses Feldes wird von dem entsprechenden Friedhofsträger vorgenommen und ist in den Friedhofsgebühren enthalten. Das Urnengemeinschaftsfeld ist die Alternative zu einer anonymen Beisetzung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.